Erklärung zur Barrierefreiheit von www.teilhaben-halle.de
Die Stadt Halle (Saale) ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist in der Verordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz im des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) festgeschrieben.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.teilhaben-halle.de.
Methodik / Erstellung dieser Erklärung
Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.
Stand dieser Erklärung: 01. Dezember 2020
Die Stadt Halle verfolgt einen hybriden Ansatz (manuelles und automatisches Testen). Zusätzlich zum Test nutzt die Stadt Halle (Saale) Prüfungstools des Anbieters Siteimprove. Weiterhin nutzen wir Experten in eigener Sache aus einem eigenen Netzwerk für die Prüfung unserer Seiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (Konformitätsstatus)
Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind nach den oben genannten Richtlinien weitgehend barrierefrei.
Nicht bzw. eingeschränkt barrierefrei zugängliche Inhalte
- Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternative für Videos: Videos verfügen nur über die automatische Untertitelung mit der Youtube-Funktion Taste C. Die dort erzeugten Untertitel sind teilweise inhaltlich unvollständig. Die Videos verfügen über keine zusätzliche Audiodeskription oder Volltext-Alternative.
- Einige PDF-Dokumente sind aufgrund ihrer Struktur nicht bzw. nur eingeschränkt barrierefrei.
- Einige Formulare sind ggf. nicht barrierefrei nutzbar.
- Umbruch von Inhalten: Beim Zoomen der Seite sind einige der Funktionen und Inhalte nicht mehr sichtbar bzw. brechen falsch um.
- In Registern wurden Layouttabellen ohne Strukturmarkup verwendet.
Begründung und Hinweise:
Barrierefreiheit ist ein Prozess. Das Örtliche Teilhabemanagement der Stadtverwaltung Halle (Saale) arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung dieses Webauftritts. Bei dieser Webseite handelt es sich um eine temporäre Website des Projektes Örtliches Teilhabemanagement der Stadt Halle (Saale).
Feedback und Kontakt
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Soziales
Örtliches Teilhabemanagement der Stadt Halle (Saale)
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5542
Fax: 0345 221-5528
E-Mail: teilhaben@halle.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer Frist von in der Regel vier Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31, 39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: 03923 751-175
per E-Mail:
Landesfachstelle: landesfachstelle@ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle@ukst.de
Ombudsstelle: ombudsstelle@ukst.de